Bei der Interaktion mit der Öffentlichkeit im Rahmen von Tätigkeiten wie Strafverfolgung, medizinischer Versorgung, Einzelhandel und öffentlicher Verkehrsversorgung kommt es nicht selten vor, dass Beamte konfrontativem Verhalten oder Streitigkeiten seitens der Öffentlichkeit ausgesetzt sind. Im Zeitalter der sozialen Medien kann jeder jederzeit jedes Ereignis übertragen und seine persönlichen Kommentare zu Kontroversen teilen.
Um die Transparenz der Strafverfolgung zu fördern, Gewalt vorzubeugen und die Effizienz von Gerichtsverfahren zu steigern, hat die öffentliche Sicherheit den Einsatz von Technologien wie am Körper getragenen Kameras befürwortet oder gesetzlich
vorgeschrieben. Die Ausstattung des Personals mit Bodycams kann dazu beitragen, Situationen zu entschärfen, wichtige Ereignisse genau so aufzuzeichnen, wie sie sich zugetragen haben, und andere Video-, Audio- und Augenzeugenberichte zu ergänzen.
Einsatz von Bodycams:
- 50 % der Strafverfolgungsbehörden weltweit verfügen über am Körper getragene Kameras
- Eine Studie aus dem Jahr 2016 zeigte, dass Polizeibeamte, die mit am Körper getragenen Kameras ausgestattet waren, 93 % weniger Beschwerden aus der Öffentlichkeit erhielten
- Die neuesten Zahlen für 2021 zeigen, dass es weltweit 929 Millionen vernetzte tragbare Geräte gibt
- Am Körper getragene Kameras werden typischerweise von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten eingesetzt, aber sie werden auch an Gefängnispersonal, private Sicherheitskräfte, Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Bahnmitarbeiter,
Verkehrspolizisten und Parkwächter sowie an alle Arbeitnehmer ausgegeben, die bei ihrer Arbeit mit Beschimpfungen konfrontiert sein könnten
- Studien haben gezeigt, dass am Körper getragene Kameras dazu beitragen können, verbale Übergriffe und Aggressionen zu verhindern, da sich Menschen oft beruhigen, wenn sie wissen, dass sie gefilmt werden. Somit bieten sie ein zusätzliches Mittel zum Schutz von Mitarbeitern an vorderster Front und Alleinarbeitern sowohl im Moment als auch gegen ungerechtfertigte Beschwerden
- Gefängnispersonal, private Sicherheitskräfte, Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Bahnmitarbeiter, Verkehrspolizisten und Parkwächter sowie alle Arbeitnehmer, die bei ihrer Arbeit mit Beschimpfungen und der Androhung von Gewalt konfrontiert sein können